FÜR eine zweckgebundene Hundesteuer
Viele Hundehalter:innen würden die Hundesteuer gerne bezahlen, wenn sie im Gegenzug zweckgebunden für Einrichtungen verwendet wird, die sie mit ihren Tieren nutzen können.
Worum es geht
- Zweckbindung der Mittel für hundefreundliche Infrastruktur (z. B. hochwertige Hundeparks statt Minimal-Auslaufzonen).
- Mehr Angebote, die Konflikte reduzieren: Wasserstellen, Information, klare Regeln.
- Anreize statt nur Abgaben – z. B. (Teil-)Erlass bei nachweislicher Weiterbildung von Halter:innen.
„Wenn der Hund dabei ist, werden die Menschen gleich menschlicher.“ – Hubert Ries